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Bekanntmachung

56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gellersen
„Gewerbe, Energie und Mobilität“ (Ortsteil Reppenstedt)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Samtgemeinde Gellersen beabsichtigt die Durchführung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbe, Energie und Mobilität“. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2026 die Abwägungsvorschläge sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Geltungsbereich

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab)<br>(Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - LGLN)Der räumliche Geltungsbereich der 56. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbe, Energie und Mobilität“ liegt nördlich der Stadtgrenze der Hansestadt Lüneburg, östlich des Sportparks, südlich der Lüneburger Landstraße (L216) und westlich des Böhmsholzer Weges. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Im Ortsteil Reppenstedt beabsichtigt die Gemeinde die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes südlich der Lüneburger Landstraße auf Flächen zwischen dem Gebiet des Sportparks und dem bestehenden Gewerbegebiet. Zudem möchte die Gemeinde Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Hierzu erfolgt eine Ausweisung als "gewerbliche Baufläche" sowie als "Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik".

Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Gemeinde Reppenstedt den Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“ auf, um die Planungen zu konkretisieren.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Plangebietes insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:

Tiere, Pflanzen und Biotope, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Orts- und Landschaftsbild, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sowie bereits vorliegende umweltbezogene Unterlagen stehen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Biotoptypenkarte
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Baugrunduntersuchung und gutachterliche Stellungnahme zu Gewerbe-/ Wohnflächen
  • Baugrunduntersuchung für eine mögliche Bebauung
  • Altlastentechnische Untersuchung einer möglichen Konversionsfläche
  • Untersuchung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse und gutachterliche Stellungnahme, Erschließung des B-Plans und Regenrückhaltung
  • Verkehrsuntersuchung zur geplanten Gewerbegebietserweiterung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Entwässerungskonzept
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus zur Einsicht bereit. Die Unterlagen zum Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Begründung können in der Zeit vom

11.06.2026 bis einschließlich 13.07.2026

im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter dem Link:
home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.aspx

sowie zusätzlich

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt

während der Öffnungszeiten

montags bis mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an rathaus@gellersen.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Samtgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 56. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Anschrift Gemeinde Reppenstedt Dachtmisser Straße 1 21391 Reppenstedt
Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr