Namen und Anschriften des Samtgemeindewahlleiters und der Gemeindewahlleiter
Aufgrund des § 9 des Nds. Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2 der Nds. Kommunalwahlordnung in der zurzeit gültigen Fassung, werden die Namen des Samtgemeindewahlleiters und der Gemeindewahlleiter für die Mitgliedsgemeinden Kirchgellersen, Reppenstedt, Südergellersen und Westergellersen wie folgt öffentlich bekannt gemacht:
Samtgemeindewahlleiter und Gemeindewahlleiter für alle Mitgliedsgemeinden:
a) Samtgemeindeoberrat, Dietmar Meyer, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt,
b) Stellvertreter: Holger Schölzel, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt.
Die genannten Anschriften sind jeweils die Dienstanschriften des Wahlleiters und seines Stellvertreters.