Die Plangenehmigung des Landkreises Lüneburg vom 11.02.2025, die das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom
03.03.2025 bis 20.03.2025
im Rathaus der Samtgemeinde Gellersen Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer 14) während der Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr)
Die Plangenehmigung kann auch auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg unter www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung eingesehen werden.
Die Plangenehmigung wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.
Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.