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Ortsübliche Bekanntmachung - Waldwertgutachten Abschnitt Nord

Die rund 150 Kilometer lange Ostniedersachsenleitung ist der geplante Parallelneubau einer 380-kV-Freileitung zwischen der Elbe bei Geesthacht und Wahle bei Braunschweig neben einer bestehenden 380-kV-Leitung.

Mit der Landesplanerischen Feststellung wurde im Oktober 2024 die Raumverträglichkeitsprüfung für den nördlichen Abschnitt abgeschlossen. Nun laufen die Vorbereitungen für die Genehmigung, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, werden aktuell die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt. Dazu gehören auch Waldkartierungsarbeiten.

Waldkartierungen
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Waldkartierungen durch. Auf Basis der Erkenntnisse können dadurch sogenannte Waldwertgutachten erstellt werden. Waldwertgutachten dienen dazu, den aktuellen Zustand und Wert eines Waldbestanden bzw. Gehölzes zu erfassen. Mit Waldkartierungen wird also festgelegt, welchen monetären Wert ein Waldstück bzw. eine Gehölzfläche hat.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Arbeiten werden in den Kreisen Harburg, Lüneburg und Uelzen durchgeführt und beginnen im März 2025 und enden im Sommer 2025. Die Kartierung hängt von äußeren Umständen wie z.B. dem Wetter ab, so dass sich der genaue Zeitraum kurzfristig ändern kann.

Art und Umfang der Voruntersuchungen
Bei den Waldkartierungen werden insbesondere die Bewuchsdichte, die spezifische Artenvielfalt und die Wachstumshöhen betrachtet. Für die Durchführung der Waldkartierungen wird es notwendig sein, sowohl landwirtschaftliche, private als auch öffentliche Wege zu nutzen und in einigen Fällen auch private Grundstücke zu betreten. Einzelne Grundstücke müssen möglicherweise mehrfach betreten werden. Bei den Kartierungen werden keine Markierungen o.ä. an den Baumständen angebracht. Die Arbeiten werden ohne schweres Gerät und zu Fuß erledigt.

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus dem § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung. In diesem Falle werden wir eine Beweissicherung einsetzen.

Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag von TenneT durch Forstkontor Böckmann.

Kontakt
Für Fragen zum Projekt oder den geplanten Maßnahmen steht Ihnen das Kommunikationsteam der Ostniedersachsenleitung zur Verfügung:
T +49 69 900 2888 15
E kontakt@ostniedersachsenleitung.info

Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur aktuellen Planung des Projektes finden Sie unter: tennet.eu/onil