Wie bereits berichtet, tritt die Grundsteuerreform ab 2025 in Kraft.
Voraussichtlich in der KW 5 2025 erhalten alle Grundbesitzende den Grundsteuerbescheid von der Samtgemeinde Gellersen im Auftrag der Mitgliedsgemeinden Kirchgellersen, Reppenstedt, Südergellersen und Westergellersen.
Dieser unterliegt einer neuen Berechnung, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Grundlage für die Errechnung ist der Grundsteuermessbescheid, den Sie vom Finanzamt Lüneburg erhalten haben. Darin wurden die Angaben berücksichtigt, die alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen gegenüber dem Finanzamt Lüneburg angegeben haben.
Der Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt Lüneburg) wird mit dem aktuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, daraus ergibt sich Ihre Grundsteuer.
Hebesätze für Grundsteuer B (Grundstücke) 2025:
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in %
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Kirchgellersen
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400
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Reppenstedt
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475
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Südergellersen
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410
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Westergellersen
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421
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Hebesätze für Grundsteuer A
(Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 2025:
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in %
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Kirchgellersen
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400
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Reppenstedt
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410
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Südergellersen
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410
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Westergellersen
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400
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Sie haben Rückfragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid?
Bitte kontaktieren Sie das Steueramt der Samtgemeinde Gellersen unter Tel. 04131 6727-221 oder 6727-214.
Sie haben Rückfragen zu dem Grundsteuermessbescheid?
Bitte kontaktieren Sie das Finanzamt Lüneburg unter der Hotline 04131 305988.
Weitere Informationen über die Berechnung der Grundsteuer und die Grundsteuerreform erhalten Sie hier: Samtgemeinde Gellersen Grundsteuerreform