51. Änderung Flächennutzungsplan Samtgemeinde Gellersen „Bürgerpark“ (Ortsteil Reppenstedt)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 den vorliegenden Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und Begründung (mit Umweltbericht) gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 51. Flächennutzungsplan-Änderung liegt nördlich der Ortsmitte, östlich der Brockwinkler Straße und nordwestlich der Straße „An der Landwehr“ und ist im nebenstehenden Lageplan (unmaßstäbliche Verkleinerung) mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Ortsteil Reppenstedt soll auf einer nahe des Ortszentrums gelegenen, bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche ein öffentlich zugänglicher „Bürgerpark“ (Landschaftspark) entwickelt werden. Gleichzeitig soll eine kleinflächige Arrondierung der Wohnbebauung östlich der Brockwinkler Straße erfolgen. Hierzu erfolgt eine Ausweisung als Grünfläche, öffentlich „Bürgerpark“ sowie als „Wohnbaufläche“.
Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Gemeinde Reppenstedt den Bebauungsplan Nr. 42 „Bürgerpark“ auf, um die Planungen zu konkretisieren.
Mit der Auslegung des Entwurfs wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Plangebietes insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft: Tiere, Pflanzen und Biotope, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Orts- und Landschaftsbild, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen.
Folgende umweltbezogene Informationen sowie bereits vorliegende umweltbezogene Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Faunistische Potentialanalyse und Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Bürgerpark“
- Umweltbericht zur 51. Änderung Flächennutzungsplan Samtgemeinde Gellersen
Öffentliche Auslegung des Plan-Entwurfes
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt. Die Unterlagen zum Entwurf der 51. Flächennutzungsplan-Änderung inkl. des Erläuterungsberichtes können in der Zeit vom
12. Juli bis einschließlich 22. August 2024
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt (Zimmer14)
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
sowie
im Internet unter dem Link
home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen.aspx
eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Samtgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Dokumente
Erläuterungsbericht (mit Umweltbericht) zur 51. Änderung Flächennutzungsplan "Bürgerpark" (OT Reppenstedt)