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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch erneute öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung über eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch erneute öffentliche Auslegung für den erneuten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 21 „Ortsmitte 3“, 4. Änderung und Erweiterung Reppenstedt mit örtlichen Bauvorschriften

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat am 22.02.2024 den Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB gefasst. Die Dauer der Auslegung wird auf 16 Tage verkürzt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung liegt westlich der Straße Wiesenweg, umfasst Teile des Flurstücks 64 / 3, Flur 3 der Gemarkung Reppenstedt und ist im beiliegenden Lageplan (unmaßstäbliche Verkleinerung) mit einer roten, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab) (Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - LGLN)

Ziele und Zwecke der Planung

Der vorhandene und derzeit ungenutzte „Tiefstall“ soll mit Balkonen versehen und baulich dahingehend entwickelt werden, dass dort ein Café mit Außenterrasse sowie Wohnungen mit Balkonen im Obergeschoss entstehen.

Hierzu erfolgt eine Ausweisung als „Dorfgebiet (MD)“ gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO).  

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gellersen ist das Areal als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das Verfahren zur 53. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.

Erneute öffentliche Auslegung des Plan-Entwurfes

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Entwurfs erforderlich gemacht haben und eine erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, i. V. m. § 4 a BauGB begründen. Die sich gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss ergebenden Änderungen sind in den Unterlagen in rot dargestellt.

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt. Die Unterlagen zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“, 4. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften inkl. der zugehörigen Begründung können in der Zeit vom

7. März bis einschließlich 22. März 2024

im Rathaus in Reppenstedt,

Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt

während der Öffnungszeiten

montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

sowie unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.

Gesamtfassung B-Plan Nr. 21 Ortsmitte 3 - 4. Änderung

Während der erneuten öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.