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Bekanntmachung Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Reppenstedt

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Samtgemeinde Gellersen verpflichtet, nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan für das Gebiet der Gemeinde Reppenstedt aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Betroffen ist der Teil der Landesstraße 216 zwischen Lüneburg und dem Kreisel (Dachtmisser Straße und Lüneburger Landstraße):

Die Samtgemeinde Gellersen lädt alle Interessierten zur aktiven Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung ein.

Ein Planentwurf liegt vom 26.02.2024 bis 22.03.2024

  • montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
  • donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr

bei der Samtgemeinde Gellersen im Gellersen-Haus, Dachtmisser Straße 4 A in 21391 Reppenstedt in Zimmer 5 aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Lärmaktionsplanung Interessierten den Entwurf des Planes einsehen sowie Stellungnahmen dazu schriftlich abgeben oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift erklären.

Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erarbeitete Fassung eines Lärmaktionsplanes wird anschließend dem Rat der Samtgemeinde Gellersen zur Beschlussfassung vorgelegt.