Für die Pflege und den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern ist der 1. März ein ganz besonderes Datum, denn laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz beginnt nun die Nist- und Brutzeit für die Vögel. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum infolgedessen nicht erlaubt, um die Gefiederten nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören. (Forstwirtschaftliche Maßnahmen sind hiervon ausgenommen, solange es sich um Maßnahmen im Wald handelt (im Sinne des Waldgesetzes)).
Gesetzlich muss jeder, der Hecken, Bäume und Sträucher schneidet, darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. In der Zeit der Nist- und Brutzeit erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Bevor man die Schere ansetzt, sollte man vorsichtig prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat und den Schnitt in diesem Fall um einige Wochen verschieben. Denken Sie bitte daran: Bis Ende Februar dürfen Sie Ihre Hecken im Garten schneiden oder roden.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse Ordnungsamt@gellersen.de gerne zur Verfügung.