Vorbericht zum Doppelhaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen für die Jahre 2025 und 2026
Der Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 ist ein Doppelhaushalt.
Er unterteilt sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Gemäß § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Der Haushaltsplan 2025 hat folgendes Volumen:
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a) Ergebnishaushalt
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ordentliche Erträge
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20.922.900,00 €
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ordentliche Aufwendungen
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22.239.500,00 €
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außerordentliche Erträge
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0,00 €
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außerordentliche Aufwendungen
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0,00 €
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b) Finanzhaushalt
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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20.309.600,00 €
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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20.342.900,00 €
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit
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1.475.500,00 €
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Auszahlung für Investitionstätigkeit
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4.169.700,00 €
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
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4.000.000,00 €
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
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660.000,00 €
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Der Haushaltsplan 2026 hat folgendes Volumen:
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a) Ergebnishaushalt
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ordentliche Erträge
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20.795.500,00 €
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ordentliche Aufwendungen
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22.763.200,00 €
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außerordentliche Erträge
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0,00 €
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außerordentliche Aufwendungen
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0,00 €
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b) Finanzhaushalt
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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20.160.200,00 €
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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20.772.700,00 €
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit
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60.000,00 €
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit
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1.855.700,00 €
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
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1.800.000,00 €
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
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700.000,00 €
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Die Ergebnishaushalte erwirtschaften für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 somit Defizite. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept wäre daher ggf. erforderlich.
Die Samtgemeinde Gellersen hat bereits im Zuge der vorangegangenen Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen, dass von der Sonderregelung des § 182 Abs. 4 NKomVG Gebrauch gemacht wird.
Außerdem verfügt die Samtgemeinde Gellersen noch über Rücklagen, um negative Jahresergebnisse auszugleichen.
Aufgrund der vorliegenden Schlussbilanz des Jahres 2021 (siehe Anlage zum Haushaltsplan) liegt der Rücklagenbestand bei 11.110.049,37 €.
Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung hat die Samtgemeindeverwaltung bereits Maßnahmen eingeleitet, um das Defizit des Ergebnishaushaltes in Grenzen zu halten.
Aufgrund der Unterfinanzierung bei den Personalkostenzuschüssen der Kindertagesstätten wurde u.a. eine höhere Beteiligung des Landkreises bei den Betriebskosten angefordert und im Zuge der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Außerdem ist die Samtgemeinde Gellersen eine der am stärksten betroffenen Gemeinden in Niedersachsen aufgrund der Ermittlungen der neuen Zensus-Zahlen (Einwohnerzahlen), die Grundlage des Finanzausgleichs (Schlüsselzuweisungen) ist.
Hier kommt es zukünftig zu erheblichen Einnahmeausfällen. Daher hat die Samtgemeindeverwaltung die Sachkostenbudgets im Ergebnishaushalt weitestgehend eingefroren und nicht erhöht.
Des Weiteren hat die Samtgemeinde Gellersen eine Umlageerhöhung für die Mitgliedsgemeinden um 2 v.H. auf nunmehr 51 v.H. bei der Samtgemeindeumlage vorgesehen. Des Weiteren wurden nur notwendige Investitionen im Haushaltsplan berücksichtigt.
Die Investitionen müssen allerdings vollständig kreditfinanziert werden.
Insbesondere die sehr hohen Personalkosten für die Kindertagesstätten belasten den Samtgemeindehaushalt immens.
Das Gesamtdefizit des Haushaltsjahres 2025 beläuft sich im voraussichtlichen Jahresergebnis auf 1.316.600,00 €. Das Gesamtdefizit des Haushaltsjahres 2026 beläuft sich im voraussichtlichen Jahresergebnis auf 1.967.100,00 €.
Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2025 ca. 17.000.000,00 €. Hinzu kommen ggf. noch Haushaltseinnahmereste aus Krediten in Höhe von 3.950.000,00 €. Daneben sind weitere Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2025 (4.000.000,00 €) und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.800.000,00 € vorgesehen.
Nach den erheblichen Investitionen in die Infrastruktur der letzten Jahre ist für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ein geringeres Volumen vorgesehen. Die Investitionen wurden auf ein Mindestmaß beschränkt. Die wesentlichen Investitionen der Jahre 2025 und 2026 sind im Wesentlichen folgende:
- I-2022-029 - Klimagerechte Gebäudeoptimierung
Hier werden in beiden Haushaltsjahren jeweils 250.000,00 € als Auszahlungen für Klimamaßnahmen an Gebäuden vorgesehen.
- I-2022-035 - Einkauf Obdachlosenunterkünfte
Für die Unterbringung von Obdachlosen, insbesondere Asylbewerber, werden in beiden Haushaltsjahren jeweils 500.000,00 € vorgesehen.
- I-2024-005 - FF-Haus Südergellersen, Umbau
Für den Umbau bzw. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Südergellersen wurden im Haushaltsjahr 2026 500.000,00 € vorgesehen. Im Finanzplan 2027 sind weitere 1.500.000,00 € vorgesehen.
- I-2025-005 - Hygieneanhänger FF
Für die Beschaffung eines Hygieneanhängers für die Freiwillige Feuerwehr sind im Haushaltsplan 95.000,00 € im Jahr 2025 vorgesehen.
Wesentliche Maßnahmen im Finanzplan sind außerdem:
- I-2024-007 - Abwasserkanal Dachtmisser Straße
2027: 400.000,00 € Auszahlungen
- I-2024-012 - Dreifeldsporthalle
jeweils 3.000.000,00 € Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2027 und 2028
- I-2027-001 - MTW Reppenstedt
Für die Beschaffung eines MTW in Reppenstedt sind 120.000,00 € im Finanzplan 2027 vorgesehen. Hierfür ist auch die im Haushaltsplan vorgesehene Verpflichtungsermächtigung eingestellt.
- I-2028-001 - HLF 20 FF Kirchgellersen
Für die Beschaffung eines HLF 20 sind im Finanzplan 2029 775.000,00 € vorgesehen.
Insgesamt investiert die Samtgemeinde Gellersen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 6.025.400,00 €.
Eine Vielzahl anderer Kommunen und kommunaler Gebietskörperschaften können ihre Ergebnishaushalte derzeit ebenfalls nicht ausgleichen.
Im Finanzplanungszeitraum 2027 bis 2029 kann ggf. eine Reduzierung der Nettopositionen in der Bilanz eintreten. Dies hängt maßgeblich von den Jahresrechnungsergebnissen dieser Jahre ab. Aufgrund der derzeit zu erwartenden Jahresergebnisse der Jahre 2022 bis 2024 wird die Nettoposition voraussichtlich nicht unter den aktuellen Stand sinken. Außerdem werden die Zuwendungen für die geplanten Investitionen für höhere Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz sorgen und
somit eine Steigerung in der Nettoposition bewirken.
Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.
Die Budgets Personal und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.