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380-kV-Ostniedersachsenleitung - Kartierungsarbeiten starten

Die 380-kV-Stromleitung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen, von Krümmel (bei Geesthacht) bis nach Wahle in Vechelde, ist ein wesentlicher Stromtransportkanal in Nord-Süd-Richtung. Die momentane technische Ausstattung der Leitung ist nicht ausreichend, um den Anforderungen eines modernen Stromnetzes und der Energiewende gerecht zu werden. Hierfür bedarf es der Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Krümmel und Wahle in Form einer zusätzlichen 380-kV-Stromleitung sowie Anpassungen der dazugehörigen Umspannwerke. Das als Freileitung geplante Projekt befindet sich in der Voruntersuchung zu Umwelt und Raumwiderstand im Untersuchungsgebiet.

Im Rahmen dieser Maßnahme ist daher ein Parallelneubau einer 380-kV-Freileitung zur Erhöhung der Stromtragfähigkeit vorgesehen. Dieses Projekt ist im  Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 58 sowie im Netzentwicklungsplan als P113 enthalten. Die bestehende 380-kV Leitung von Krümmel über Lüneburg und Stadorf nach Wahle bleibt dabei weiter in Betrieb.
 

Zum Leitungsbauvorhaben Krümmel-Wahle
Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber mit dem Netzentwicklungsplan 2035 (2021), 2. Entwurf, damit beauftragt, für die bestehende 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Krümmel und dem Umspannwerk Wahle eine Netzverstärkung durchzuführen. Das Projekt wird als Freileitung geplant. In den kommenden Monaten werden Daten für das Planungsverfahren gesammelt, im Rahmen dessen alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im Untersuchungsgebiet erfasst und mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden sollen. Das Ziel ist es, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu schützen.
 

Kartierungsarbeiten
Für die geplante Netzverstärkung sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab Februar 2022 bis voraussichtlich Januar 2024 finden im vorläufigen Untersuchungsgebiet im Bereich der Bestandstrasse, Bereichen für mögliche Trassenalternativen sowie den bestehenden Umspannwerken und in den Suchräumen für neu zu errichtende Umspannwerke Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden. Der vorläufige Untersuchungsraum im Bereich der Bestandstrasse ist im Anhang zu dieser Bekanntmachung dargestellt.
 

Beauftragte Firma
Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzschutzplanung mbH (GFN) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken.
 

Art und Umfang der Kartierungen
Die Kartierungen der Flora und Fauna erfolgen im Zuge von Geländeerhebungen/-aufnahmen und werden ausnahmslos von qualifizierten Biologinnen/Biologen und Fachexpertinnen/-experten ausgeführt. Bei Anwendung der fachlich anerkannten und notwendigen Untersuchungsmethoden müssen die Kartierungen dabei zum Teil auch nachts durchgeführt werden. Die Kartierungen werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt, dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden, und können sich teilweise mehrfach wiederholen.

Auflistung der betroffenen Flurstücksnummern im Gebiet der Samtgemeinde Gellersen

Übersicht geplanter Kartierungen mit ZeitfensterKartierungen im Laufe der nächsten 6 Monate
Für die ersten zwei Quartale des Jahres 2022 sind Begehungen des gesamten Bereichs um die Bestandstrasse geplant, im Zuge derer Strukturen wie Horste von Großvögeln, Baumhöhlen und Totholz visuell erfasst und in Karten vermerkt werden (Tab.1). Des Weiteren wird der Pufferbereich nach Biotoptypen klassifiziert. Ebenfalls werden potentielle Habitate bedrohter Tierarten in einer Übersichtsbegehung festgestellt und in der zweiten Jahreshälfte 2023 sowie im Jahr 2023 artenabhängig beprobt.

Bei Fragen zu den Kartierungen wenden Sie sich bitte an:

Arnis Rehfeld
Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH Edisonstraße 3
24145 Kiel
Telefon: +49 (4347) 99973-035
E-Mail: a.rehfeld@gfnmbh.de


Rechtliche Grundlage
Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden-und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.

Gesetzestext des § 44 EnWG

§ 44
Vorarbeiten
(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens gegenüber dem Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten die Duldung dieser Maßnahmen anordnen.

(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind, durch den Träger des Vorhabens bekannt zu geben.

(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.



Bei den Begehungen und Kartierungsarbeiten können in der Regel keine Flurschäden entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und wald- und landwirtschaftlicher Wege. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung:

TenneT TSO GmbH
Peter Helms, Referent für Bürgerbeteiligung
Telefon: 0151-188 79 96 0
E-Mail: peter.helms@tennet.eu