Plangenehmigung nach § 38 NStrG in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das Vorhaben: P 15: Ausbau eines Radweges an der K 17 von der B 209 bis Embsen
Die Plangenehmigung des Landkreises Lüneburg vom 24.09.2026, die das o. g. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 05.10.2026 bis 19.10.2026 an der folgenden Stelle aus:
Bei der Samtgemeinde Ilmenau, Am Diemel 2, 21406 Melbeck:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Bei der Samtgemeinde Gellersen, Rathaus (Zimmer 14), Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Die Plangenehmigung kann auch auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg unter www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung eingesehen werden.
Die Plangenehmigung wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.
Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt die Plangenehmigung den Betroffenen gegenüber, denen diese nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.