57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen)
Die vom Rat der Samtgemeinde Gellersen am 11.06.2026 beschlossene 57. Änderung des Flächennutzungsplans „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) ist am 07.07.2026 vom Landkreis Lüneburg (Az.: 26600056) genehmigt worden.
Der räumliche Geltungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) ist in dem anliegenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gellersen, bezogen auf die Gemeinde Westergellersen mit der. Begründung und Umweltbericht kann im Rathaus der Samtgemeinde Gellersen, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt (Raum Nr. 14) während der Dienstzeiten
montags - mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über die Inhalte dieser Bauleitplanung Auskunft verlangen.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 215 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung die Frist für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung wie folgt geregelt ist:
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Gellersen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg wird die 57. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.