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Öffentliche Bekanntmachung

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B, die Gebührensätze für die Straßenreinigung und der Abwassergebühren, sowie die Steuersätze für die Hundesteuer wurden unverändert aus dem Jahr 2025 für das Jahr 2026 übernommen, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.

Gegenüber all denjenigen Steuer-/Abgabenpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden für das Kalenderjahr 2026

  • die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz und der Haushaltssatzung der Mitgliedsgemeinden,
  • die Straßenreinigungsgebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Gellersen,
  • die Abwassergebühren nach der Abwassergebührensatzung in der Samtgemeinde Gellersen,
  • die Hundesteuer nach den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden Kirchgellersen, Reppenstedt, Südergellersen und Westergellersen

gem. § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalender 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die festgesetzten Abgaben werden jeweils mit ¼ ihrer Jahresbeiträge ab 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 fällig. Für Abgabenpflichtige, die bisher von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die jeweiligen Abgaben in einer Summe am 01.07.2025 fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2026 erteilt, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderung der Besteuerungs-7Abgabengrundlagen werden jeweils Änderungsbescheide erteilt.

Vorstehende öffentliche Bekanntmachung gilt für die Grundsteuer mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung, in allen anderen Fällen 2 Wochen nach dem Ausfertigungsdatum 81. Tag der Bekanntmachung) als bekannt gegeben.

Mit der Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage gegen die Samtgemeinde Gellersen erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Niedersächsisches ERVVO-Justiz) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.