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59. Änderung Flächennutzungsplan Samtgemeinde Gellersen „Windpark Süderheide“ (Gemeinde Südergellersen)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in der Sitzung am 27.10.2025 den Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans „Windpark Süderheide“ in der Fassung vom 26.09.2025 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab)<br> (Der Plan ist genordet und auf der Basis der ALKIS-Liegenschaftskarte abgebildet)Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 59. Flächennutzungsplanänderung liegt etwa 2 km südwestlich der Gemeinde Südergellersen sowie etwa 2,8 km nordöstlich des Ortsteils Wetzen und ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) sieht für das Land Niedersachsen vor, bis Ende 2027 1,7 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,2 % der Landesfläche (Flächenbeitragswert) für Windenergie an Land auszuweisen. Die Erreichung des Flächenbeitragswertes mittels regionaler oder kommunaler Teilflächenziele obliegt dem Land selbst. Für den Landkreis Lüneburg sind bis Ende 2027 3,09 % und bis Ende 2032 4 % als Teilflächenziele zu erreichen.

Die Umsetzung der von Bund und Ländern angestrebten Energiewende im Interesse des Klima- und Umweltschutzes setzt einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion voraus. Das Repowering bestehender Windenergieanlagen ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, da durch den Ersatz älterer, weniger effizienter Anlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen auf bereits genutzten Flächen deutlich mehr Strom erzeugt werden kann, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu verursachen.

Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gellersen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung zur Realisierung von Windenergieanlagen geschaffen werden. Dies betrifft die Errichtung und den Betrieb von insgesamt elf Windenergieanlagen, wovon fünf bestehende Anlagen im Rahmen eines Repowering-Vorhabens ersetzt und sechs neu errichtet werden sollen.

Mit der Flächennutzungsplanänderung zur Entwicklung einer Sonderbaufläche für den gesamten Änderungsbereich sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Repowering der bestehenden Windenergieanlagen sowie die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen werden, um ganz allgemein den genannten politischen Zielen im Hinblick auf eine CO2-ärmere Energieversorgung nachzukommen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ferner verringert das Planvorhaben die Abhängigkeit der Energieversorgung von Energieimporten und leistet damit auch einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

11.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

veröffentlicht werden.

Die Planunterlagen werden im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter folgendem Link veröffentlicht:

www.gellersen.de/home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-auslegung.aspx

Als zusätzliches Angebot werden die Unterlagen im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt (Raum Nr. 14) während der Öffnungszeiten montags, dienstags, mittwochs & freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per Mail an rathaus@gellersen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich vorgebracht werden. Andere Übermittlungswege sind bei Bedarf ebenfalls möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Samtgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 59. Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Anlage 3: Umweltbericht, 103 Seiten und drei Anlagen (Biotoptypenplan Blatt 1-3) zu allen Schutzgütern
  • Anlage 5: Niederschrift über die öffentliche Plandiskussion zum Vorentwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans „Windpark Süderheide“ zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Mensch, Landschaftsbild, biologische Vielfalt, Fläche und Boden sowie Klima und Luft
  • Anlage 6.1: Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 1. BauGB zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans zu den Schutzgütern Wasser, Mensch, Tiere, Landschaftsbild, biologische Vielfalt sowie Pflanzen
  • Anlage 6.2: Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4 Abs 1 BauGB zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans zu allen Schutzgütern
  • Anlage 7: Avifaunistisches Gutachten zum Schutzgut Tiere
  • Anlage 8.1: Schallgutachten mit Schallausbreitungskarte zur Ermittlung der Schallimmissionen von 5 neuen Windenergieanlagen an einem Standort bei Südergellersen (Niedersachsen) zum Schutzgut Mensch
  • Anlage 8.2: Schallgutachten mit Schallausbreitungskarte zur Ermittlung der Schallimmissionen von 6 neuen Windenergieanlagen an einem Standort bei Südergellersen (Niedersachsen) zum Schutzgut Mensch
  • Anlage 9.1: Schattengutachten mit Schattenausbreitungskarte zur Ermittlung der Schallimmissionen von 5 neuen Windenergieanlagen an einem Standort bei Südergellersen (Niedersachsen) zum Schutzgut Mensch
  • Anlage 9.2: Schattengutachten mit Schattenausbreitungskarte zur Ermittlung der Schallimmissionen von 6 neuen Windenergieanlagen an einem Standort bei Südergellersen (Niedersachsen) zum Schutzgut Mensch
  • Anlage 10: Fledermauskundliches Gutachten zum Schutzgut Tiere
  • Anlage 11: Beurteilung der Waldqualität zum Schutzgut Pflanzen/Biotope
  • Anlage 12: Ermittlung der Schallemission einer Windenergieanlage (WEA) nach FGW-Richtlinie TR1 Rev. 19 zum Schutzgut Mensch

 

Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern:

Schutzgut Mensch

  • Wohn- und Wohnumfeldfunktion des Änderungsbereichs
  • Bedeutung des Änderungsbereichs für die landschaftsbezogene Erholung
  • Schattenausbreitung durch Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen
  • Schallausbreitung durch Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

Pflanzen/Biotope

  • Waldbestände und Waldinanspruchnahme
  • Biotoptypen
  • Bestehende Kompensationsflächen im Änderungsbereich

Tiere

  • Avifauna (Brutvögel, Zug- und Rastvögel)
  • Fledermäuse
  • Amphibien
  • Reptilien
  • Aquatische Fauna
  • Sonstige Arten

Natur und Landschaft

  • Kompensationsmaßnahmen (naturschutzrechtlich und artenschutzrechtlich)

Luft und Klima

  • Luftaustausch, Frisch- und Kaltluftentstehung
  • Niederschlag
  • Lokalklimatische Veränderungen

Landschaft/Landschaftsbild

  • Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
  • Landschaftseinheit "Luherheide“

Boden und Fläche

  • Flächenverbrauch
  • Bodenversiegelung, Bodenverdichtung
  • Bodentyp, insbesondere Braunerden
  • Bodenfunktion
  • Verwendung von risikobehafteten Baustoffen und Materialien

Wasser

  • Oberflächengewässer
  • Grundwasser
  • Oberflächenentwässerung
  • Trinkwasserschutzgebiet Westergellersen
  • Verwendung von risikobehafteten Baustoffen und Materialien

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Archäologische Denkmäler und Fundstellen
  • sonstige Sachgüter

Der Umweltbericht enthält zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von möglichen nachteiligen Auswirkungen von Natur und Landschaft sowie die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (siehe Umweltbericht, Kapitel 6).

 

Folgende weitere Unterlagen werden ausgelegt: