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Bekanntmachung / Informationsveranstaltung 18.08.2025

59. Änderung Flächennutzungsplan Samtgemeinde Gellersen
„Windpark Süderheide“ (Gemeinde Südergellersen)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Umwelt-, Mobilitäts- und Planungsausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 den Vorentwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans „Windpark Süderheide“ in der Fassung vom 19.06.2025 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 1 BauGB sowie Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

LageplanGeltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 59. Flächennutzungsplanänderung liegt etwa 2 km südwestlich der Gemeinde Südergellersen sowie etwa 2,8 km nordöstlich des Ortsteils Wetzen und ist dem nebenstehenden Lageplan zu entnehmen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) sieht für das Land Niedersachsen vor, bis Ende 2027 1,7 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,2 % der Landesfläche (Flächenbeitragswert) für Windenergie an Land auszuweisen. Die Erreichung des Flächenbeitragswertes mittels regionaler oder kommunaler Teilflächenziele obliegt dem Land selbst. Für den Landkreis Lüneburg sind bis Ende 2027 3,09 % und bis Ende 2032 4 % als Teilflächenziele zu erreichen.

Die Umsetzung der von Bund und Ländern angestrebten Energiewende im Interesse des Klima- und Umweltschutzes setzt einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion voraus. Das Repowering bestehender Windenergieanlagen ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, da durch den Ersatz älterer, weniger effizienter Anlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen auf bereits genutzten Flächen deutlich mehr Strom erzeugt werden kann, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu verursachen.

Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gellersen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung zur Realisierung von Windenergieanlagen geschaffen werden. Dies betrifft die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 11 Windenergieanlagen wovon 5 bestehende Anlagen im Rahmen eines Repowering-Vorhabens ersetzt und 6 neu errichtet werden sollen.

Mit der Flächennutzungsplanänderung zur Entwicklung einer Sonderbaufläche für den gesamten Änderungsbereich sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Repowering der bestehenden Windenergieanlagen sowie die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen werden, um ganz allgemein den genannten politischen Zielen im Hinblick auf eine CO2-ärmere Energieversorgung nachzukommen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ferner verringert das Planvorhaben die Abhängigkeit der Energieversorgung von Energieimporten und leistet damit auch einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Alle Interessierten - dazu gehören auch Kinder und Jugendliche - sind eingeladen, an dieser Veranstaltung am

Montag, den 18.08.2025, um 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Im Alten Dorfe 5, in 21394 Südergellersen

teilzunehmen.

Die Infoveranstaltung wird ebenfalls online übertragen und kann über den Link, welcher auf der Samtgemeinde-Homepage unter: Ihre Samtgemeinde / Öffentliche Bekanntmachung zu finden ist, verfolgt werden. In diesem Zuge können auch Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Unterlagen zum Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie vorhandene Gutachten, können bei dieser Veranstaltung eingesehen werden.

Weiterhin können die vorhandenen Planungsunterlagen auch unter folgendem Link abgerufen und eingesehen werden: home/bauen-umwelt/planen-und-bauen/beteiligungsverfahren.aspx

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurde vom 02.07.2025 bis 04.08.2025 durchgeführt.

 

Link zur Infoveranstaltung (Youtube)    

Link zum Videostream (erstellt von AMPHIRE GmbH)