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Trinkwasserleitungserneuerung begleitend zur Geh-/Radwegerneuerung/-ausbau - 03.09.24 - 18.10.24

Es ist eine Baugrube im Einmündungsbereich Hasenwinkler Weg erforderlich. Diese Baugrube muss mittig des Einmündungsbereichs bis einschließlich der Fußgänger- und Radfahrerfurt bis zur derzeitigen Absperrung zur L216 geöffnet werden. Für den Fahrzeugverkehr ist der Hasenwinkler Weg zurzeit durch die Arbeiten auf der L216 ohnehin komplett gesperrt.

Die Baugrube ist zu allen Seiten durch beleuchtete Absperrschranken zu sichern. Die Fußgänger und Radfahrer sind rückwärtig hinter der Baugrube über den Hasenwinkler Weg vorbeizuführen. Eine Bordsteinabsenkung ist durch eine vorhandene Grundstücksausfahrt gegeben, gegenüber befindet sich keine Bordanlage, so dass eine zusätzliche Anrampung hier entfällt. Die Grundstücksausfahrt selbst darf nicht behindert oder blockiert werden. Die Anwohnenden des Grundstücks sind aber rechtzeitig zu informieren, bevor die Baugrube eingerichtet wird, dass die Ausfahrt aufgrund passierender Fußgänger und Radfahrer in dieser Zeit besonders vorsichtig verlassen werden sollte.

Auf die Baustelle ist für Fußgänger und Radfahrer zusätzlich durch VZ 123 aus allen drei Richtungen hinzuweisen. Im Bereich der Baugrube ist im Geh-/Radwegbereich VZ 239 (Gehweg) mit Zusatz 1012-32 (Radfahrer absteigen) aufzustellen.

Die Querung der L216 erfolgt in geschlossener Bauweise als Horizontalbohrung. Im Bereich ab der Bushaltestelle Hasenwinkler Weg (FR Lüneburg) bis Einmündung Schnellenberger Weg sind Baugruben innerhalb des derzeitigen Baufelds erforderlich. Diese sind, wie oben unter "Bedingungen" bereits erwähnt, mit der Firma Ohland Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH abzustimmen und auch innerhalb des Baufeldes durch Absperrschranken zu sichern.

Im Anschluss an die Arbeiten im Baufeld erfolgt die weitere Verlegung dann ab Einmündung Schnellenberger Weg bis zunächst zur Ersatzhaltestelle Höhe Lüneburger Landstraße 16. Für diese Arbeiten wird der Gehweg, der im dortigen Bereich für Radfahrer freigegeben ist, ab der Fußgänger-Lichtsignalanlage Schnellenberger Weg bis zur Ersatzhaltestelle vollgesperrt. Die Fußgänger und Radfahrer sind an der Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Einmündung Schnellenberger Weg durch Absperrschranken mit drei gelben Warnleuchten und VZ 1000-22 rechtsweisend auf die Nutzung des Gehwegs gegenüber zu verweisen. Aus der Gegenrichtung ist der Gehweg in Höhe der Fußgänger-Lichtsignalanlage am Wiesenweg durch Absperrschranke mit VZ 1000-12 (Fußgänger andere Gehwegseite benutzen - linksweisend) mit dem Zusatz in Anlehnung an VZ 1028-33 "Gehweg bis Bushaltestelle frei" zu sperren.

Der Erdaushub darf nach Zustimmung der Gemeinde Reppenstedt/Samtgemeinde Gellersen auf dem freien Grundstück an der Einmündung L216/Wiesenweg gelagert werden. Der Erdaushub ist durch beleuchtete Warnbaken zu sichern.

Trinkwasserleitungserneuerung