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Leinenpflicht in Niedersachsen vom 1. April bis 15. Juli

Der Frühling ist da und damit beginnt für viele Wildtiere die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
 

Warum gibt es die Leinenpflicht?

Bestimmte Jungtiere, wie zum Beispiel Rebhuhn, Küken, Junghasen, Kiebitz oder Rehkitze und viele andere Tierarten erblicken das Licht der Welt relativ ungeschützt am Boden. Viele dieser Tierarten sind besonders durch die Veränderungen in der Landschaft gefährdet und vielerorts schon verschwunden. Sie benötigen deshalb unsere besondere Rücksichtnahme und unseren Schutz. Aus diesem Grund gibt es Regelungen und Gesetze, die helfen sollen, diese besonderen Tierarten für die Zukunft zu bewahren.

Der niedersächsische Landtag hat 2002 das niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beschlossen. Dabei wurde die allgemeine Brut- und Setzzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Unter § 33 (1) NWaldG ist für diesen Zeitraum festgelegt, dass Hunde zwingend an der Leine zu führen sind, um den Nachwuchs wildlebender Tiere zu schützen.

Auch wenn nicht alle freilaufenden Hunde wildlebende Tiere verfolgen oder sogar verletzen, ist es wichtig seinen Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen und nicht abseits der Wege laufen zu lassen. Oftmals ist auch nur der Kontakt zwischen Hund und Nachwuchs eine erhebliche Störung der Tierfamilie, die dazu führt, dass die Jungtiere von ihren Müttern verstoßen werden und folglich leider verhungern oder erfrieren.
 

Wo gilt die Leinenpflicht?

Während der Brut- und Setzzeit müssen Hunde in der „freien Landschaft“ (§ 2 NWaldLG) angeleint werden. Zur freien Landschaft gehören Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft mit all ihren Bestandteilen, sprich den dazugehörigen Wegen und Gewässern. Ausnahme: In den Naturschutzgebieten besteht eine ganzjährige Leinenpflicht. Die Übersicht der Naturschutzgebiete können Sie auf der Homepage des Landkreises Lüneburg finden.
 

Die Nichteinhaltung der Leinenpflicht gilt übrigens als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? In diesem Fall wenden Sie sich gerne an Ihr Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse Ordnungsamt@gellersen.de.