Der Haushaltsplan 2020 ist der elfte doppische Haushaltsplan nach dem NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen).
Gemäß § 110 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Der Haushaltsplan 2020 hat folgendes Volumen:
a) Ergebnishaushalt
|
|
ordentliche Erträge
|
6.333.800,00 €
|
ordentliche Aufwendungen
|
6.385.300,00 €
|
außerordentliche Erträge
|
0,00 €
|
außerordentliche Aufwendungen
|
0,00 €
|
b) Finanzhaushalt
|
|
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
|
6.075.800,00 €
|
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
|
5.799.000,00 €
|
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
|
1.501.000,00 €
|
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
|
2.574.000,00 €
|
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
|
0,00 €
|
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
|
0,00 €
|
Der Ergebnishaushalt ist somit ausgeglichen.
Ein Haushalskonsolidierungskonzept ist nicht erforderlich.
Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Gemeinde Reppenstedt in der Vergangenheit, wie andere Gemeinden auch, drastische Einbrüche aber auch drastische Steigerungen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Aufgrund der aktuell vorliegenden Daten ist damit zu rechnen, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen und auch die Einkunftssteueranteile stabilisieren bzw. leicht steigern werden. Fraglich ist allerdings, inwieweit sich die anstehende Einkommenssteuerreform des Bundes sowie die Grundsteuerreform zukünftig auswirken wird.
Durch die Einführung der doppischen Haushaltsplanung belasten außerdem die Abschreibungen für das Vermögen den Ergebnishaushalt. Die veranschlagten Abschreibungen belaufen sich auf 534.800,00 €. Dem gegenüber stehen Auflösungserträge aus Sonderposten in Höhe von 309.500,00 €. Die Nettobelastung aus der Differenz von Abschreibungen und Sonderposten beträgt für den Haushalt 2020 daher 225.300,00 €.
Des Weiteren sind im Jahr 2020 hohe Aufwendungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage aufgrund des Vorjahresergebnisses zu zahlen (s. Anlage zum Vorbericht).
Im Finanzhaushalt ist mit einer Reduzierung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 796.200,00 € zu rechnen.
Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2020 und auch in den Folgejahren zur Finanzierung der Investitionen ist, nach jetzigem Stand, aufgrund des Kassenbestandes (1.691.228,65 € zum 31.12.2019) nicht notwendig. Die Gemeinde Reppenstedt ist seit dem Jahr 2016 schuldenfrei.
Geplante Investitionen für das Haushaltsjahr 2020 sind im Wesentlichen folgende:
1.
|
I-2014-R05
|
Verkehrsberuhigung Dachtmissen 90.000,00 €; Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 590.000,00 €
|
2.
|
I-2017-R02
|
Echtzeitinformationssystem 15.000,00 €
|
3.
|
I-2017-R03
|
Dorfentwicklungsplan 2.000,00 €
|
4.
|
I-2017-R10
|
Weihnachtsbeleuchtung 3.000,00 €
|
5.
|
I-2019-R02
|
Umgestaltung Spielplätze 30.000,00 €
|
6.
|
I-2020-R01
|
Skaterfläche erweitern 25.000,00 €
|
7.
|
I-2020-R02
|
Straßenbeleuchtung LED 40.000,00 €
|
8.
|
I-2020-R03
|
Straßenbeleuchtung Radweg Oedeme 50.000,00 €
|
9.
|
I-2020-R04
|
Gehwegsanierung 200.000,00 €
|
10.
|
I-2020-R05
|
Dorferneuerung 22.000,00 €
|
11.
|
I-2020-R07
|
öffentliches WLAN 15.000,00 €
|
12.
|
I-2020-R08
|
LED Beleuchtung Gellersenhalle 186.000,00 €
Zuwendung der Samtgemeinde 186.000,00 €
Anteil der Gemeinde: 0,00 €
|
13.
|
I-2020-R09
|
Radweg REWE 200.000,00 €
Zuwendung: 99.000,00 €
Anteil der Gemeinde 101.000,00 €
|
14.
|
I-2020-R12
|
Rathausvorplatz Kosten Gesamtmaßnahme: 2.033.000,00 €
Zuwendung insgesamt: 1.307.400,00 € jeweils aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Daher beträgt der Anteil der Gemeinde im Jahr 2020 300.000,00 € und 2021 425.600,00 €.
|
15.
|
I-2020-R13
|
Geschwindigkeitsmessgerät 3.000,00 €
|
16.
|
I-2020-R14
|
Zuschuss TuS Reppenstedt Photovoltaikanlage 5.000,00 €
|
17.
|
I-2020-R15
|
Sportboden Schulturnhalle 280.000,00 €
Zuwendung der Samtgemeinde 280.000,00 €
Anteil der Gemeinde: 0,00 €
|
18.
|
I-2020-R16
|
Ankauf Bürgerpark 410.000,00 €
Zuwendung: 270.000,00 €
Anteil der Gemeinde: 140.000,00 €
|
19.
|
I-2020-R17
|
Ausstattung Bürgerpark 100.000,00 €
Zuwendung: 66.000,00 €
Anteil der Gemeinde: 34.000,00 €
|
Für die Investition I-2020-R12 (Nr. 14) ist eine Verpflichtungsermächtigung über 1.133.000,00 € für das Jahr 2021 vorgesehen.
Angesichts der Kassenlage, unter Berücksichtigung des defizitären Finanzhaushaltes sowie der vorhandenen Schuldenfreiheit der Gemeinde kann die Finanzlage der Gemeinde noch als geordnet bezeichnet werden.
Hinsichtlich des o. g. Kassenbestandes ist nach Durchführung der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen und der aus dem Haushaltsjahr 2019 übertragenen Haushaltsreste für bereits begonnene Maßnahmen mit einer erheblichen Reduzierung des Bestandes an liquiden Mitteln zu rechnen. Gleichzeitig steigt durch die Investitionen das Anlagevermögen der Mitgliedsgemeinde Reppenstedt an.
Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht abzudecken, da die letzten Jahresergebnisse und vorläufigen Jahresergebnisse auch stets überwiegend positiv waren.
Es ist davon auszugehen, dass die Nettoposition der Gemeinde Reppenstedt aufgrund der investiven Zuwendungen und der positiven Jahresergebnisse der letzten Jahre kontinuierlich hoch bleibt.
Abhängig von der weiteren Wirtschaftsentwicklung ist ggf. mit einem Anstieg der Schulden zu rechnen, wenn weiterhin umfangreiche Investitionen getätigt werden. Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben. Die auf S. 70 des Haushaltsplanes genannten Budgets bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.