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Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich müssen Patentanwältinnen und Patentanwälte gemäß § 26 Patentanwaltsordnung (PAO) eine Kanzlei im Bundesgebiet einrichten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

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